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Ihre Fahrschule am Zürisee, Zürcher Oberland & Linth-Ebene

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VZV FUEHRERAUSWEISVORSCHRIFTEN

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Gültig ab 01.01.2021

  • Art. 22 Abs. 1bis:

    • Unter 20-Jährige müssen den Lernfahrausweis Kat. B mind. ein Jahr besitzen bevor sie zur praktischen Führerprüfung zugelassen sind. Ausnahme Fahrschüler/innen, welche die Grundbildung «Strassentransportfachfrau/-mann EFZ» absolvieren.

  • Art. 151l Abs. 1bis:

    • Übergangsbestimmung für Junglenker mit Jahrgang 2003: Wenn diese den Lernfahrausweis im 2021 erwerben, können sie ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Führerprüfung zugelassen werden, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht während eines Jahres besitzen. 

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Vorbereitung Kontrollfahrt ausländische Ausweise

Feedbackfahrten bei ärztlichen Abklärungen

Dipl. Fahrberaterin für Senioren

​Alterskontrollfahrten

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